Seit 1996 muss es für alle Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen geben. Menschen mit Behinderungen sollen barrierefrei beschäftigt werden. Für sie muss die jeweilige Gefährdungsbeurteilung auf ihre persönliche Situation angepasst werden. In diesem Seminar setzen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen auseinander. Wir erarbeiten Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der Inklusion und Barrierefreiheit. Dabei bauen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsstättenregeln auf bestehende Beurteilungsroutinen auf und entwickeln sie weiter.
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen
Bedeutung von Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
Aufgaben der Interessenvertretungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Erarbeitung von behinderungsspezifischen Checklisten
Aufbau und Durchführung der persönlichen Gefährdungsbeurteilung für Menschen mit Behinderungen
Entwickeln angemessener präventiver Maßnahmen
Einbindung der beteiligten Kolleg *innen und der zuständigen Führungskräfte
Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
Gefährdungsbeurteilung und Prävention (betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beispiele aus der Praxis
Anforderungen an den Datenschutz
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 31.03.2025 - 04.04.2025 | BC01425 | Verfügbar |