Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Mobbing treten in vielen menschlichen Zusammenhängen auf, so auch in Betrieben. Seien es Führungskräfte, die ihre Position ausnutzen, seien es Kollegen oder Kolleginnen, die ihren Mitkolleg*innen zu nahe treten: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten Schutz vor diesen Angriffen zu bieten. Betriebsräte und Schwerbehindertenvertrauens - personen und seit einiger Zeit auch Mitglieder von Beschwerdestellen, die vom Arbeitgeber einzurichten sind, sollen in diesem Rahmen die Betroffenen unterstützen. Sie leiten die angemessenen und hilfreichen Schritte ein, um schnellstmöglich derartige Angriffe abzustellen. Das Seminar zeigt den Teilnehmer*innen, wo sie tätig werden müssen und wie dies praktisch gelingen kann. Es vermittelt Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie das in Betrieben und Unternehmen organisiert werden kann. Die Teilnehmer* innen erarbeiten, wie Vorgehensweisen mit Betroffenen aussehen können und welcher Umgang mit Reaktionen sinnvoll ist. Es zeigt mögliche Hilfestellungen für die meist psychisch und physisch angegriffenen Menschen.
Unterscheidung von Beratung und Beschwerde
Beschwerderecht von Betroffenen gemäß BetrVG
Beschwerden von Schwerbehinderten bei der SBV
Anonymität, Vertraulichkeit und Offenlegung
Wo fallen im Betrieb Fälle auf, die sich nicht formell melden?
Schutzbereiche des AGG
Abgrenzung zum Hinweisgeberschutzgesetz
Abgrenzung zu Complianceregeln des Betriebs
Rechte des Betriebsrats und der SBV bei Verstößen
Arbeitsrechtliche Konsequenzen: für Verursacher *innen / für Betroffene
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 27.01.2025 - 31.01.2025 | KG00525 | Verfügbar |
Inzell | 24.11.2025 - 28.11.2025 | KE04825 | Verfügbar |